Kurz erklärt
Bei dem Gegenstand „Abgelaufene Tabletten“ entsteht eine falsche Zuordnung oft dadurch, dass nur Größe oder Oberfläche betrachtet werden. Tatsächlich gilt: Wer den Gegenstand „Abgelaufene Tabletten“ loswerden möchte, sollte nicht nur nach dem Hauptmaterial sortieren. Typischerweise führt der Weg über Örtliche Altmedikamenten-Regel beachten; niemals über Toilette oder Spüle entsorgen. Zusätzlich ist wichtig: Bei Arznei- und Pflegeprodukten sind Wirkstoffreste, Hygiene und mögliche Verletzungsgefahr wichtiger als das Verpackungsmaterial. Typische Bestandteile sind Arzneimittelwirkstoff und jeweilige Darreichungsform.
Nicht jeder Bestandteil muss denselben Weg nehmen. Bei dem Gegenstand „Abgelaufene Tabletten“ gilt insbesondere: Typischer Weg: Örtliche Altmedikamenten-Regel beachten; niemals über Toilette oder Spüle entsorgen. Vor der Abgabe sollte außerdem beachtet werden: Vor der Abgabe von dem Gegenstand „Abgelaufene Tabletten“ grobe Verschmutzungen oder lose Inhalte entfernen und leicht trennbare Zubehörteile separat prüfen. Eine unnötige Zerlegung ist nicht erforderlich.