Kurz erklärt
Ein Grill lässt sich nicht zuverlässig allein nach dem sichtbaren Material sortieren. Bei einem alten Grill entscheidet die Bauart: Ein Elektrogrill ist Elektroaltgerät, ein metallischer Holzkohlegrill kann über kommunale Metall- oder Wertstoffwege gehen und ein Gasgrill muss ohne Gasflasche abgegeben werden. Bei Material und Aufbau sind vor allem folgende Punkte relevant: Metall, Kunststoffe, Grillroste und je nach Typ Elektronik, Heizelement oder Gasanschlüsse. Die Bauart bestimmt den Entsorgungsweg eines Grills.
Vor der Abgabe lohnt sich ein kurzer Gegenstandscheck. Elektrogrills bleiben Elektroaltgeräte. Gasflaschen sind Druckbehälter und dürfen nicht zusammen mit dem Grill entsorgt werden. Gleichzeitig gilt bei einem Grill: Gasflaschen müssen getrennt behandelt werden. So lässt sich der Hauptgegenstand von separat zu behandelnden Teilen unterscheiden.