Kurz erklärt
„Holzschutzmittel mit Restinhalt“ gehört zu den Gegenständen, bei denen die konkrete Produktart wichtiger ist als eine pauschale Tonnenregel. Für „Holzschutzmittel mit Restinhalt“ gilt: Schadstoffmobil oder kommunale Problemstoffsammlung. Zusätzlich können Zustand, Restinhalte und örtliche Annahmeregeln wichtig werden. Beim Aufbau spielen folgende Bestandteile eine Rolle: Chemische Reststoffe in geschlossenem Originalbehälter. Hinzu kommt: Bei Problemstoffen haben Inhalt, Gefahrkennzeichnung und sichere Abgabe Vorrang vor der normalen Mülltrennung. Typische Bestandteile sind Chemische Reststoffe in geschlossenem Originalbehälter.
Der Gegenstand sollte als Ganzes betrachtet werden. Bei Problemstoffen haben Inhalt, Gefahrkennzeichnung und sichere Abgabe Vorrang vor der normalen Mülltrennung. Typische Bestandteile sind Chemische Reststoffe in geschlossenem Originalbehälter. bei „Holzschutzmittel mit Restinhalt“ spielt außerdem folgende Tatsache eine Rolle: Material und Aufbau: Chemische Reststoffe in geschlossenem Originalbehälter.