Kurz erklärt
Bei Parkett entsteht eine falsche Zuordnung oft dadurch, dass nur Größe oder Oberfläche betrachtet werden. Tatsächlich gilt: Ausgebautes Parkett gehört nicht pauschal in Restmüll oder mineralischen Bauschutt. Holzart, Kleber, Beschichtung und Menge bestimmen die geeignete Annahme. Zusätzlich ist wichtig: Verklebtes oder beschichtetes Parkett kann anders eingestuft werden als sauberes unbehandeltes Holz.
Nicht jeder Bestandteil muss denselben Weg nehmen. Bei Parkett gilt insbesondere: Kleber und Beschichtung beeinflussen die Annahme. Vor der Abgabe sollte außerdem beachtet werden: Parkettstücke trocken sammeln, Nägel und lose Metallteile soweit einfach möglich entfernen und stark kleberbelastete Stücke getrennt halten.