Kurz erklärt
„Rostentferner mit Restinhalt“ lässt sich nicht zuverlässig allein nach dem sichtbaren Material sortieren. Für „Rostentferner mit Restinhalt“ gilt: Schadstoffmobil oder kommunale Problemstoffsammlung. Zusätzlich können Zustand, Restinhalte und örtliche Annahmeregeln wichtig werden. Bei Material und Aufbau sind vor allem folgende Punkte relevant: Chemische Reststoffe in geschlossenem Originalbehälter. Bei Problemstoffen haben Inhalt, Gefahrkennzeichnung und sichere Abgabe Vorrang vor der normalen Mülltrennung.
Nicht jeder Bestandteil muss denselben Weg nehmen. bei „Rostentferner mit Restinhalt“ gilt insbesondere: Typischer Weg: Schadstoffmobil oder kommunale Problemstoffsammlung. Vor der Abgabe sollte außerdem beachtet werden: Vor der Abgabe von „Rostentferner mit Restinhalt“ grobe Verschmutzungen oder lose Inhalte entfernen und leicht trennbare Zubehörteile separat prüfen. Eine unnötige Zerlegung ist nicht erforderlich.