Ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte gehören nicht in Restmüll, Gelbe Tonne oder gewöhnlichen Metallschrott. Sie werden getrennt gesammelt, damit verwertbare Materialien zurückgewonnen und problematische Bestandteile fachgerecht behandelt werden können. Das gilt vom großen Haushaltsgerät bis zu vielen kleinen Produkten mit elektrischer Funktion.
Rückgabe über Kommune und Handel
Kommunale Sammelstellen und Wertstoffhöfe nehmen Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten grundsätzlich als eigenen Abfallstrom an. Zusätzlich bestehen Rücknahmepflichten im Handel, deren Umfang von Verkaufsfläche, Sortiment und Gerätegröße abhängt. Für Verbraucher können dadurch auch Geschäfte und bestimmte Onlinehändler geeignete Rückgabestellen sein.
Batterien und persönliche Daten beachten
Lose oder ohne Zerstörung entnehmbare Batterien und Akkus sollten vor der Abgabe getrennt und über die vorgesehenen Batteriesammelstellen entsorgt werden. Bei Smartphones, Computern, Speichermedien oder anderen Geräten mit persönlichen Daten ist außerdem eine sichere Löschung sinnvoll, bevor das Gerät abgegeben wird.
Elektrogeräte sind sehr unterschiedlich. Ein Kühlschrank, ein USB-Kabel, ein Fernseher und eine elektrische Zahnbürste gehören zwar zur gleichen großen Abfallgruppe, können bei Rückgabe und Transport aber unterschiedliche Anforderungen haben. Deshalb werden sie auf Entsorgungshelfer.de einzeln behandelt.
Vertiefung: Was zählt als Elektroschrott? und Batterien und Akkus.
Quelle: Umweltbundesamt – Elektroaltgeräte richtig entsorgen.