Wichtig zu wissen
Materialgleich bedeutet nicht automatisch gleicher Entsorgungsweg
Ein leerer Kunststoffbecher kann als Verpackung in das gelbe Sammelsystem gehören, während ein kaputter Kunststoffgegenstand ohne Verpackungsfunktion dort in vielen Regionen nicht vorgesehen ist. Eine Ausnahme sind Gebiete mit Wertstofftonne: Dort dürfen häufig zusätzlich sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff oder Metall gesammelt werden. Diese regionale Unterscheidung ist wichtig.
Wichtig zu wissen
Verpackungen restentleert einwerfen
Verpackungen müssen nicht aufwendig gespült werden. Sie sollten jedoch normal entleert sein. Unterschiedliche Bestandteile lassen sich, soweit ohne großen Aufwand möglich, voneinander trennen – etwa ein Deckel vom Behälter. Papier- und Glasverpackungen haben ihre eigenen Sammelwege und gehören deshalb nicht in die Gelbe Tonne.
Elektrogeräte, Batterien, gefährliche Stoffe und größere Gegenstände sind keine Verpackungsabfälle und brauchen andere Entsorgungswege. Wer nur nach „Plastik“ oder „Metall“ entscheidet, produziert daher schnell Fehlwürfe.
Mehr dazu: Was gehört in die Gelbe Tonne? sowie Wertstofftonne.
Quelle zur Entscheidungshilfe: Umweltbundesamt – Verpackungsrecht.