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Mit Erde, Sand oder Matsch verschmutzt

Starke Anhaftungen sollten vor der Material- oder Verpackungssammlung entfernt werden, soweit das ohne unnötigen Aufwand möglich ist.

Kurz gesagt

Starke Anhaftungen sollten vor der Material- oder Verpackungssammlung entfernt werden, soweit das ohne unnötigen Aufwand möglich ist. Der Sonderfall „Mit Erde, Sand oder Matsch verschmutzt“ wird deshalb zusätzlich zur normalen Gegenstandsregel betrachtet.

Was sich hier ändert

Warum eine pauschale Tonnenantwort hier zu kurz greift

Bei „Mit Erde, Sand oder Matsch verschmutzt“ kann der Zustand beeinflussen, ob Wiederverwendung noch sinnvoll ist, wie der Gegenstand transportiert wird und welche Annahmestelle geeignet ist. Die Beschreibung dieses Sonderfalls steht deshalb vor einer vorschnellen Material- oder Tonnenentscheidung.

Was sich hier ändert

Den auffälligen Zustand vor der Abgabe sichern

Für „Mit Erde, Sand oder Matsch verschmutzt“ gilt: Unklare Inhalte, beschädigte Bestandteile oder sicherheitsrelevante Teile werden nicht allein für die Entsorgung geöffnet oder weiter zerlegt. Der auffällige Zustand wird so gesichert, dass bei genau diesem Sonderfall keine zusätzlichen Risiken entstehen.

Was sich hier ändert

Erst anschließend die Produktart beurteilen

Auch bei „Mit Erde, Sand oder Matsch verschmutzt“ bleibt wichtig, um welchen Gegenstand es sich ursprünglich handelt. Erst die Kombination aus Produktart und diesem besonderen Zustand entscheidet, ob Standardweg, Wertstoffhof, Problemstoffannahme oder eine andere Lösung sinnvoll ist.

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Noch konkreter

Vom Grundwissen zur richtigen Entscheidung

Material, Entsorgungsweg und Ratgeber geben erste Hinweise. Wenn du einen bestimmten Gegenstand loswerden willst, führt die konkrete Suche am schnellsten zur passenden Antwort.