Was sich hier ändert
Warum eine pauschale Tonnenantwort hier zu kurz greift
Bei „Nach langer Lagerung in unbekanntem Zustand“ kann der Zustand beeinflussen, ob Wiederverwendung noch sinnvoll ist, wie der Gegenstand transportiert wird und welche Annahmestelle geeignet ist. Die Beschreibung dieses Sonderfalls steht deshalb vor einer vorschnellen Material- oder Tonnenentscheidung.
Was sich hier ändert
Den auffälligen Zustand vor der Abgabe sichern
Für „Nach langer Lagerung in unbekanntem Zustand“ gilt: Unklare Inhalte, beschädigte Bestandteile oder sicherheitsrelevante Teile werden nicht allein für die Entsorgung geöffnet oder weiter zerlegt. Der auffällige Zustand wird so gesichert, dass bei genau diesem Sonderfall keine zusätzlichen Risiken entstehen.
Was sich hier ändert
Erst anschließend die Produktart beurteilen
Auch bei „Nach langer Lagerung in unbekanntem Zustand“ bleibt wichtig, um welchen Gegenstand es sich ursprünglich handelt. Erst die Kombination aus Produktart und diesem besonderen Zustand entscheidet, ob Standardweg, Wertstoffhof, Problemstoffannahme oder eine andere Lösung sinnvoll ist.
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