Eine aufgeblähte Powerbank gehört weder in den Hausmüll noch in eine gewöhnliche Batteriesammelbox. Die Verformung weist auf einen beschädigten Lithium-Akku hin, der sich erhitzen oder in Brand geraten kann. Benutze und lade das Gerät nicht mehr, halte es von brennbaren Materialien fern und kläre die Übergabe direkt mit einem Wertstoffhof, einer kommunalen Problemstoffannahme oder einer geeigneten Fachannahmestelle.
Warum eine Batteriesammelbox der falsche Ort ist
Normale Sammelbehälter sind für die vorgesehene Sammlung geeigneter Altbatterien ausgelegt, nicht für sichtbar beschädigte Lithium-Akkus. In der Box liegen viele Batterien eng beieinander. Eine gequetschte, durch Gegenstände belastete oder elektrisch kurzgeschlossene Powerbank kann dort Wärme entwickeln und weitere Batterien entzünden.
Das gilt auch für Rücknahmeboxen im Handel. Eine aufgeblähte Powerbank darf nicht unbemerkt hineingeworfen werden. Ob ein Geschäft beschädigte Lithium-Akkus separat annehmen kann, muss das Personal vor der Übergabe bestätigen. Die sichere Lösung ist eine persönliche Übergabe an geschultes Personal statt der Einwurf in einen frei zugänglichen Behälter.
Die ersten Schritte nach dem Entdecken der Wölbung
- Trenne die Powerbank vom Ladekabel und von angeschlossenen Geräten, sofern das ohne Druck auf das Gehäuse möglich ist.
- Schalte vorhandene Funktionen nicht erneut ein und versuche nicht, den Akku durch Entladen zu leeren.
- Drücke das Gehäuse nicht zusammen. Öffne, durchbohre oder zerlege die Powerbank nicht.
- Lege Abstand zu Papier, Textilien, Holz, Kraftstoffen und anderen leicht brennbaren Stoffen ein. Wähle einen standsicheren Ort, an dem das Gerät nicht herunterfallen, nass werden oder großer Hitze ausgesetzt sein kann.
- Rufe vor dem Transport bei der kommunalen Abfallberatung, dem Wertstoffhof oder der Problemstoffannahme an. Beschreibe ausdrücklich, dass die Powerbank aufgebläht und damit sichtbar beschädigt ist.
Eine bloße Entladung macht einen bereits geschädigten Akku nicht wieder sicher. Auch eine Powerbank, deren Ladeanzeige leer erscheint, kann noch Energie enthalten.
Bei Wärme, Geruch, Geräuschen oder Rauch gilt eine andere Lage
Eine aufgeblähte Powerbank, die zusätzlich heiß wird, zischt, knistert, ungewöhnlich riecht, Flüssigkeit abgibt oder raucht, darf nicht mehr für die Entsorgung transportiert werden. Halte Abstand, warne andere Personen und vermeide das Einatmen austretender Dämpfe. Bei Rauch, Feuer oder unmittelbar drohender Brandentwicklung ist die Feuerwehr über den Notruf zu verständigen.
Trage ein reagierendes Gerät nicht durch das Gebäude und fasse es nicht an, um es noch schnell ins Freie zu bringen. Eigenständige Lösch-, Kühl- oder Verpackungsversuche können die persönliche Gefährdung erhöhen. Maßgeblich sind in dieser Situation die Anweisungen der Feuerwehr.
Welche Annahmestelle für die Powerbank infrage kommt
Eine Powerbank ist ein Elektroaltgerät mit eingebautem Lithium-Akku. Da sich der Akku bei vielen Modellen nicht zerstörungsfrei entnehmen lässt, wird das vollständige Gerät abgegeben. Die Annahmestelle muss vorab wissen, dass es sich nicht um ein gewöhnliches, unbeschädigtes Elektroaltgerät handelt.
- Wertstoff- oder Recyclinghof: Frage nach der Annahme beschädigter Lithium-Akkus beziehungsweise beschädigter Elektroaltgeräte. Nicht jeder Standort nimmt sie ohne vorherige Abstimmung an.
- Kommunale Problemstoffsammlung: Die Abfallberatung kann mitteilen, ob eine stationäre Annahme oder ein Schadstoffmobil zuständig ist und welche Übergaberegeln gelten.
- Fachhandel: Eine Rückgabe kommt nur infrage, wenn der jeweilige Standort beschädigte Akkugeräte sicher entgegennehmen kann. Übergib die Powerbank persönlich und nutze keine Selbstbedienungsbox.
- Hersteller oder spezialisierter Entsorger: Bei besonderen Geräten oder größeren gewerblichen Mengen kann ein vorgegebener Rückgabeweg erforderlich sein.
Öffnungszeiten, Haushaltsmengen, Annahmebedingungen und mögliche Gebühren unterscheiden sich regional. Für die Nachfrage genügen zunächst vier Angaben: Gerätetyp, sichtbare Aufblähung, weitere Auffälligkeiten wie Wärme oder Geruch sowie die Anzahl der Geräte. Die Kommune oder der von ihr beauftragte Entsorger kann damit die passende Annahmestelle bestimmen.
Transport nur nach Abstimmung mit der Annahmestelle
Die Verpackungs- und Transportvorgaben hängen vom Zustand der Powerbank und von den Regeln der Annahmestelle ab. Improvisiere keine luftdichte Verpackung und versende das Gerät nicht ohne ausdrückliche Freigabe als Paket. Druck, Stöße, Wärme und ungeeignete Verpackungen können das Risiko erhöhen.
Ist die Powerbank kühl, geruchlos und unverändert stabil, lass dir von der vorgesehenen Annahmestelle erklären, wie sie für den Weg vorbereitet werden soll. Dazu gehört auch die Frage, ob freiliegende Anschlüsse gegen Kurzschluss gesichert werden sollen und welches Transportbehältnis akzeptiert wird. Bleibt das Gerät bis zur Abfahrt nicht stabil oder erwärmt es sich, findet kein Transport statt.
Die Entscheidung in drei Fällen
- Ist die Powerbank nur sichtbar aufgebläht, aber kühl, geruchlos und ohne Geräusche, dann nicht weiterverwenden und den Übergabeweg vorab mit Wertstoffhof oder kommunaler Problemstoffannahme klären.
- Ist sie heiß, raucht, zischt, riecht auffällig oder tritt Flüssigkeit aus, dann Abstand halten, nicht transportieren und bei akuter Gefahr die Feuerwehr verständigen.
- Bietet ein Händler nur eine frei zugängliche Sammelbox an, dann die Powerbank dort nicht einwerfen. Frage nach einer persönlichen und getrennten Annahme oder nutze die von der Kommune benannte Fachannahmestelle.
Eine aufgeblähte Powerbank bleibt bis zur fachgerechten Übergabe ein beschädigter Lithium-Akku. Entscheidend sind eine getrennte Behandlung, möglichst wenig Bewegung und die vorherige Abstimmung mit der Stelle, die das Gerät tatsächlich übernimmt.