Für die Räumung einer vollständigen Wohnung gibt es keinen belastbaren Einheitspreis. Maßgeblich sind nicht allein die Quadratmeter, sondern vor allem die Abfallmenge, der Arbeitsaufwand, die Entsorgungsarten, die Zugänglichkeit und vereinbarte Zusatzleistungen. Einen verlässlichen Gesamtbetrag liefert meist erst ein schriftliches Angebot nach Besichtigung oder einer sorgfältigen Bestandsaufnahme.
Die wichtigste Kostenentscheidung lautet: Ist ein verbindlicher Festpreis für den beschriebenen Leistungsumfang enthalten? Fehlt er, können zusätzliche Arbeitsstunden, Fahrten, Entsorgungsgebühren oder Erschwernisse die Endsumme erhöhen.
Warum die Wohnungsgröße allein wenig über den Preis sagt
Zwei gleich große Wohnungen können einen sehr unterschiedlichen Räumungsaufwand verursachen. Eine sparsam eingerichtete Wohnung mit gut erhaltenen Möbeln ist schneller geleert als eine dicht belegte Wohnung mit gefüllten Schränken, Kellerabteil und vielen nicht verwertbaren Gegenständen.
Für die Kalkulation sind insbesondere diese Merkmale relevant:
- Volumen und Gewicht der zu entfernenden Gegenstände
- Anteil an Möbeln, Restabfällen, Elektrogeräten und getrennt zu entsorgenden Stoffen
- Anzahl der benötigten Arbeitskräfte und geschätzte Arbeitszeit
- Etage, Aufzug, Laufweg und Entfernung zwischen Gebäude und Fahrzeug
- Demontage großer Möbel oder Einbauten
- zusätzliche Räume wie Keller, Dachboden, Garage oder Gartenhaus
- gewünschter Zustand nach der Räumung, etwa leer oder besenrein
Fotos können für eine erste Einschätzung genügen. Bei einer kompletten, stark gefüllten oder schwer zugänglichen Wohnung ist eine Besichtigung aussagekräftiger, weil Schrankinhalte, Nebenräume und Transportwege auf Bildern leicht unterschätzt werden.
Aus diesen Positionen setzt sich der Gesamtbetrag zusammen
Arbeitszeit und Personal
Der Personalaufwand umfasst Tragen, Sortieren, Verpacken, Demontieren und Beladen. Schwere Gegenstände, enge Treppenhäuser oder lange Laufwege erhöhen den Zeitbedarf. Wird nach Stunden abgerechnet, sollte im Angebot stehen, wie viele Personen eingeplant sind, welcher Stundensatz gilt und ob Anfahrt sowie Pausen gesondert berechnet werden.
Fahrzeug, Transport und notwendige Fahrten
Das benötigte Fahrzeugvolumen und die Zahl der Fahrten hängen von der Menge ab. Ein niedriger Transportansatz hilft wenig, wenn weitere Fahrten später zusätzlich berechnet werden. Bei knappen Parkmöglichkeiten kann eine eingerichtete Halteverbotszone hinzukommen. Wer sie beantragt, beschildert und bezahlt, sollte vor der Beauftragung feststehen.
Entsorgung und sortenabhängige Gebühren
Der Inhalt einer Wohnung ist kein einheitlicher Abfall. Möbel, Metalle, Elektroaltgeräte, Papier, Textilien, Restabfälle und Problemstoffe müssen gegebenenfalls getrennte Wege nehmen. Entsorgungskosten können nach Gewicht, Volumen, Abfallart oder Annahmestelle kalkuliert werden. Kommunale Bedingungen unterscheiden sich zudem von gewerblichen Anlieferungen durch einen Dienstleister.
Bei Farben, Chemikalien, unbekannten Flüssigkeiten, Gasflaschen oder verdächtigen Baustoffen darf nicht stillschweigend von normalem Sperrmüll ausgegangen werden. Solche Funde gehören vorab in die Leistungsbeschreibung. Bei einem möglichen Asbestfund oder anderen gefährlichen Baustoffen ist eine dafür geeignete Fachfirma erforderlich; eine normale Entrümpelung deckt deren Ausbau und Entsorgung nicht automatisch ab.
Zusatzarbeiten außerhalb der reinen Räumung
Eine leere Wohnung ist nicht automatisch renoviert oder gereinigt. Ausbau von Bodenbelägen, Entfernung fest montierter Küchen, Rückbau von Einbauten, intensive Reinigung, Schädlingsmaßnahmen und Renovierung sollten als eigene Positionen erscheinen. Die Formulierung „besenrein“ sollte ebenfalls erläutert werden, damit beide Seiten denselben Leistungsumfang verstehen.
Rechenweg für ein Angebot
Ohne belastbare Marktdaten lässt sich keine seriöse allgemeine Preisspanne nennen. Die folgende Rechnung verwendet ausschließlich frei gewählte Beispielwerte und bildet kein Preisniveau ab. Sie zeigt, wie sich einzelne Positionen prüfen lassen. Alle eingesetzten Beträge werden hier vereinfachend als Bruttowerte behandelt.
Beispielannahmen:
- 2 Arbeitskräfte für jeweils 8 Stunden zu beispielhaften 40 Euro je Arbeitskraft und Stunde
- 250 Euro für Fahrzeug, Anfahrt und Transport
- 350 Euro für die angenommenen Entsorgungswege
- 120 Euro für eine vereinbarte Zusatzleistung
- 200 Euro Gutschrift für verwertbare Gegenstände
Die Rechnung lautet: ((2 Arbeitskräfte × 8 Stunden × 40 Euro je Stunde) + 250 Euro Transport + 350 Euro Entsorgung + 120 Euro Zusatzleistung) − 200 Euro Gutschrift = 1.160 Euro.
Der Zahlencheck passt: Die Arbeit ergibt 640 Euro. Zusammen mit Transport, Entsorgung und Zusatzleistung entstehen 1.360 Euro; nach Abzug der Gutschrift bleiben 1.160 Euro. Für die eigene Rechnung werden die Beispielwerte durch die Positionen aus dem jeweiligen Angebot ersetzt.
Bei einem Festpreis sollte dieselbe Kostenstruktur zumindest in der Leistungsbeschreibung erkennbar sein. Ein Pauschalbetrag ohne Angaben zu Räumen, Nebenflächen, Entsorgung und Zusatzarbeiten lässt sich kaum mit einem anderen Angebot vergleichen.
Wann eine Wertanrechnung den Preis senken kann
Verwertbare Möbel, Sammlerstücke oder Geräte können angerechnet werden, wenn das Unternehmen sie tatsächlich übernehmen und weiterverkaufen möchte. Der ursprüngliche Kaufpreis ist dafür kein geeigneter Maßstab. Zustand, Nachfrage, Transportaufwand und Lagerkosten beeinflussen den angesetzten Wert.
Eine Anrechnung sollte als eigener Eurobetrag im Angebot stehen. Unbestimmte Aussagen über vermeintlich wertvolle Gegenstände schützen nicht vor späteren Abzügen oder Missverständnissen. Persönliche Unterlagen, Schmuck, Bargeld, Schlüssel, Datenträger und Erinnerungsstücke sollten vor der Übergabe selbst gesichert werden.
Welche Angebotsform zur Wohnung passt
Bei einer überschaubaren und vollständig besichtigten Wohnung ist ein Festpreis häufig leichter planbar. Er schützt jedoch nur innerhalb des beschriebenen Umfangs. Nicht gezeigte Nebenräume, später hinzugefügte Gegenstände oder unerkannte Problemstoffe können berechtigte Nachträge auslösen, wenn sie ausdrücklich ausgenommen waren.
Eine Abrechnung nach Stunden kann bei kleinen, klar begrenzten Arbeiten sinnvoll sein. Für eine vollständige Wohnungsräumung verlagert sie das Risiko einer falschen Zeitschätzung stärker auf den Auftraggeber. Eine Abrechnung nach Volumen ist nur vergleichbar, wenn erklärt wird, wie das Volumen ermittelt wird und welche Leistungen der Einheitspreis enthält.
Für die Entscheidung gilt:
- Ist der gesamte Bestand besichtigt und beschrieben, bietet ein schriftlicher Festpreis die größte Kostentransparenz.
- Ist die Menge noch nicht vollständig sichtbar, sollte das Angebot Annahmen, Einheitspreise und Regeln für Nachträge nennen.
- Sind Problemstoffe oder unbekannte Baustoffe vorhanden, muss ihre Prüfung vor einer pauschalen Entsorgungszusage erfolgen.
- Sollen nur einzelne Räume oder Möbel entfernt werden, kann eine zeit- oder mengenabhängige Abrechnung ausreichen.
Diese Angaben gehören in den Angebotsvergleich
Mehrere Angebote sind nur dann sinnvoll vergleichbar, wenn alle Betriebe denselben Bestand und dieselben gewünschten Leistungen kalkulieren. Eine einheitliche Beschreibung verhindert, dass ein scheinbar günstiges Angebot wichtige Positionen auslässt.
- Adresse, Etage, Aufzug und nutzbarer Parkplatz beziehungsweise Laufweg
- Wohnfläche, Zahl der Räume und sämtliche Nebenflächen
- geschätzte Füllmenge sowie besonders schwere oder sperrige Gegenstände
- Demontagearbeiten und fest eingebaute Bestandteile
- bekannte Elektrogeräte, Flüssigkeiten, Farben, Chemikalien oder Gasflaschen
- gewünschter Übergabezustand und Terminrahmen
- Festpreis oder Abrechnungsbasis einschließlich Umsatzsteuer
- Entsorgung, Transport, Anfahrt und mögliche Zusatzfahrten
- Wertanrechnung mit ausgewiesenem Betrag
- Voraussetzungen und Freigabeprozess für Nachträge
Vor Auftragserteilung sollten außerdem Rechnungsstellung, Haftung bei Schäden und der Umgang mit Schlüsseln geklärt sein. Wird ein Entsorgungsnachweis benötigt, muss vereinbart werden, welche Belege das Unternehmen nach Abschluss übergibt.
Kostenfallen lassen sich vor Beginn eingrenzen
Unklare Pauschalen, reine Barzahlung ohne Rechnung, sehr geringe Lockbeträge und Nachträge ohne vorherige Freigabe erschweren die Kostenkontrolle. Auch eine vollständige Vorauszahlung nimmt dem Auftraggeber ein wichtiges Mittel zur Abnahme der vereinbarten Leistung.
Eine belastbare Vereinbarung beschreibt, welche Zimmer und Nebenräume geräumt werden, was in der Wohnung verbleibt und welche Ausnahmen gelten. Vor Beginn können Fotos den Zustand und die freizugebenden Gegenstände dokumentieren. Nach Abschluss sollte die Wohnung gemeinsam geprüft werden, bevor die Leistung bestätigt wird.
Die passende Entscheidung hängt damit weniger von einer pauschalen Quadratmeterzahl als von einem vollständigen Leistungsbild ab: Bei bekanntem Bestand ist ein schriftlicher Gesamtpreis einschließlich Abtransport und Entsorgung gut vergleichbar. Bei offenen Mengen oder unklaren Stoffen werden zuerst Annahmen und Nachtragsregeln festgelegt. Gefährliche oder verdächtige Materialien bleiben bis zur fachgerechten Einordnung außerhalb der normalen Räumungsleistung.