Kurz erklärt
„Abgelaufene Kapseln“ gehört zu den Gegenständen, bei denen die konkrete Produktart wichtiger ist als eine pauschale Tonnenregel. Für „Abgelaufene Kapseln“ gilt: Örtliche Altmedikamenten-Regel beachten; niemals über Toilette oder Spüle entsorgen. Zusätzlich können Zustand, Restinhalte und örtliche Annahmeregeln wichtig werden. Beim Aufbau spielen folgende Bestandteile eine Rolle: Arzneimittelwirkstoff und jeweilige Darreichungsform. Hinzu kommt: Bei Arznei- und Pflegeprodukten sind Wirkstoffreste, Hygiene und mögliche Verletzungsgefahr wichtiger als das Verpackungsmaterial. Typische Bestandteile sind Arzneimittelwirkstoff und jeweilige Darreichungsform.
Der Gegenstand sollte als Ganzes betrachtet werden. Bei Arznei- und Pflegeprodukten sind Wirkstoffreste, Hygiene und mögliche Verletzungsgefahr wichtiger als das Verpackungsmaterial. Typische Bestandteile sind Arzneimittelwirkstoff und jeweilige Darreichungsform. bei „Abgelaufene Kapseln“ spielt außerdem folgende Tatsache eine Rolle: Material und Aufbau: Arzneimittelwirkstoff und jeweilige Darreichungsform.