Kurz erklärt
Bei einer elektrischen Zahnbürste entsteht eine falsche Zuordnung oft dadurch, dass nur Größe oder Oberfläche betrachtet werden. Tatsächlich gilt: Eine elektrische Zahnbürste ist ein Elektroaltgerät und gehört nicht in den Restmüll. Das Handstück wird über Elektroaltgeräte-Sammelstellen abgegeben; leicht entnehmbare Akkus werden getrennt gesammelt. Zusätzlich ist wichtig: Viele elektrische Zahnbürsten haben fest eingebaute Akkus. In diesem Fall bleibt der Akku im Gerät und wird bei der fachgerechten Behandlung des Elektroaltgeräts berücksichtigt.
Nicht jeder Bestandteil muss denselben Weg nehmen. Bei einer elektrischen Zahnbürste gilt insbesondere: Fest verbaute Akkus müssen nicht gewaltsam entfernt werden. Vor der Abgabe sollte außerdem beachtet werden: Bürstenkopf und grobe Rückstände werden entfernt. Ein fest verbauter Akku sollte nicht gewaltsam aus dem wasserdicht verschlossenen Handstück herausgebrochen werden.