Kurz erklärt
Bei einem Mixer oder Pürierstab entsteht eine falsche Zuordnung oft dadurch, dass nur Größe oder Oberfläche betrachtet werden. Tatsächlich gilt: Elektrische Mixer und Pürierstäbe sind Elektroaltgeräte. Auch kleine Küchengeräte gehören nicht in den Restmüll. Zusätzlich ist wichtig: Auch wenn ein Pürierstab klein genug für die Restmülltonne wäre, bleibt er durch Motor und Elektrik ein Elektroaltgerät.
Nicht jeder Bestandteil muss denselben Weg nehmen. Bei einem Mixer oder Pürierstab gilt insbesondere: Scharfe Aufsätze sollten beim Transport gesichert werden. Vor der Abgabe sollte außerdem beachtet werden: Lebensmittelreste entfernen, abnehmbare Behälter reinigen und scharfe Messer oder Aufsätze sicher verstauen. Bei Akkugeräten Hinweise zum Energiespeicher beachten.