Kurz erklärt
Ein Router gehört zu den Gegenständen, bei denen die konkrete Produktart wichtiger ist als eine pauschale Tonnenregel. Ein ausgedienter Router ist Elektroaltgerät. Bei gemieteten oder bereitgestellten Geräten sollte zuerst geklärt werden, ob der Internetanbieter das Gerät zurückfordert. Beim Aufbau spielen folgende Bestandteile eine Rolle: Elektronik, Platine, Kunststoffgehäuse, Netzwerkschnittstellen und separates Netzteil. Hinzu kommt: Viele Router sind Eigentum des Anschlussinhabers, andere bleiben Eigentum des Providers. Eine vorschnelle Entsorgung kann bei Miet- oder Leihgeräten unnötige Kosten verursachen.
Für den Alltag lässt sich die Entscheidungshilfe auf zwei Hinweise verdichten: Gespeicherte Zugangsdaten sollten vor der Abgabe entfernt werden. Außerdem gilt bei einem Router: Eigene Zugangsdaten und gespeicherte Einstellungen sollten vor der Weitergabe oder Entsorgung zurückgesetzt werden. Netzteil und lose Kabel können gemeinsam als Elektroaltgeräte abgegeben werden, sofern keine Rücksendung an den Anbieter vorgesehen ist. Das ist hilfreicher als eine Sortierung nur nach Farbe, Größe oder Hauptwerkstoff.