Kurz erklärt
Der Gegenstand „USB-A-Ladegerät“ gehört zu den Gegenständen, bei denen die konkrete Produktart wichtiger ist als eine pauschale Tonnenregel. Bei der Entsorgung von dem Gegenstand „USB-A-Ladegerät“ ist die Produktart der beste Ausgangspunkt. Üblicherweise passt Elektroaltgeräte-Rückgabe oder kommunale Sammelstelle. Beim Aufbau spielen folgende Bestandteile eine Rolle: Elektronik, Leiterplatten, Kunststoff, Metalle und mögliche Akkus. Hinzu kommt: Bei elektrischen Produkten hat die Elektroaltgeräte-Regel Vorrang vor Material und Größe. Typische Bestandteile sind Elektronik, Leiterplatten, Kunststoff, Metalle und mögliche Akkus.
Für den Alltag lässt sich die Entscheidungshilfe auf zwei Hinweise verdichten: Material und Aufbau: Elektronik, Leiterplatten, Kunststoff, Metalle und mögliche Akkus. Außerdem gilt bei dem Gegenstand „USB-A-Ladegerät“: Vor der Abgabe von dem Gegenstand „USB-A-Ladegerät“ grobe Verschmutzungen oder lose Inhalte entfernen und leicht trennbare Zubehörteile separat prüfen. Eine unnötige Zerlegung ist nicht erforderlich. Das ist hilfreicher als eine Sortierung nur nach Farbe, Größe oder Hauptwerkstoff.