Vor der Entrümpelung einer Messie-Wohnung sollte nicht einfach ein großer Container bestellt werden. Zuerst müssen Abfallarten, Gefahren, Zugangswege und der Umfang der Räumung geklärt werden. Erst danach lässt sich entscheiden, ob ein Container für gemischte Abfälle genügt oder getrennte Entsorgungswege, zusätzliche Arbeitskräfte, ein Containerwechsel und besondere Annahmen nötig sind.
Die wichtigste Regel lautet: Sind unbekannte Chemikalien, beschädigte Akkus, Gasflaschen, medizinische Abfälle, Schädlingsbefall oder verdächtige Baustoffe vorhanden, muss vor der Räumung eine fachkundige Bewertung erfolgen. Solche Stoffe gehören nicht ungeprüft in einen gewöhnlichen Entrümpelungscontainer.
Vor der Bestellung braucht der Containerdienst ein Abfallbild
Eine Messie-Wohnung enthält häufig nicht nur Möbel und Hausrat. Lebensmittelreste, Verpackungen, Elektrogeräte, Batterien, Flüssigkeiten, Farben, Reinigungsmittel und stark verschmutzte Gegenstände können nebeneinander liegen. Diese Mischung beeinflusst, welche Abfallart der Entsorger annimmt und welche Bestandteile getrennt übergeben werden müssen.
Für eine erste Einschätzung sollte die Wohnung raumweise besichtigt werden, ohne unbekannte Behälter zu öffnen oder instabile Stapel zu bewegen. Hilfreich sind Fotos der Abfälle, Angaben zur Wohnungsgröße, zur ungefähren Füllhöhe und zu auffälligen Stoffen. Dem Containerdienst sollten insbesondere folgende Punkte mitgeteilt werden:
- Überwiegen Möbel, Matratzen und gewöhnlicher Hausrat oder lose gemischte Abfälle?
- Sind Elektrogeräte, Kühlschränke, Bildschirme, Lampen, Batterien oder Akkus vorhanden?
- Gibt es Farben, Lacke, Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Gasflaschen oder unbekannte Flüssigkeiten?
- Enthält die Wohnung verdorbene Lebensmittel, Fäkalien, Tierkadaver, Spritzen oder biologisch belastetes Material?
- Bestehen Hinweise auf Schimmel, Schädlinge oder eine instabile Gebäudesubstanz?
- Stammen Abfälle aus Umbauarbeiten, etwa Gipsplatten, Dämmstoffe, Bodenbeläge oder mineralischer Bauschutt?
Der Entsorger kann auf dieser Basis festlegen, welche Stoffe ausgeschlossen sind und ob getrennte Behälter wirtschaftlich und zulässig sind. Die Bezeichnung des Containers allein reicht nicht aus; maßgeblich ist die Annahmeliste des beauftragten Betriebs.
Diese Leistungen sollten vor dem Container organisiert sein
Sortierung und getrennte Übergabe
Vor Beginn muss feststehen, wer aussortiert und welche Sammelstellen innerhalb oder außerhalb der Wohnung eingerichtet werden. Elektroaltgeräte, Batterien und Akkus gehören nicht in einen gewöhnlichen Mischcontainer. Problemstoffe benötigen den von der Kommune oder dem Entsorger vorgesehenen Annahmeweg. Verwertbare Metalle, Papier oder saubere Verpackungen können nur getrennt gesammelt werden, wenn ihr Zustand und die örtlichen Regeln dies erlauben.
Auch bei stark verschmutztem Inhalt ist eine vollständige Sortierung nicht immer praktikabel. Dann sollte der Containerdienst ausdrücklich bestätigen, welche gemischte Abfallfraktion angenommen wird. Eine falsche Deklaration kann zur Zurückweisung oder Nachsortierung führen.
Trageleistung, Räumungsteam und sichere Arbeitsmittel
Ein abgestellter Container löst den Transport aus der Wohnung nicht. Benötigt werden ausreichend Personen für Sortierung, Tragen und Beladen sowie passende Schutzkleidung. Bei Scherben, scharfen Metallteilen, Staub, Schimmelverdacht oder biologischer Verunreinigung sollte ein darauf eingerichteter Fachbetrieb beurteilen, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Schwere oder verkeilte Gegenstände dürfen nicht auf unsicheren Stapeln herausgezogen werden. Besteht Einsturz-, Verletzungs- oder Gesundheitsgefahr, ist die Arbeit abzubrechen und fachlich zu planen. Eine Schädlingsbekämpfung kann vor der Räumung nötig sein, damit Insekten oder Nagetiere nicht über Treppenhaus, Fahrzeuge und Container verschleppt werden.
Abholung von Sonderfraktionen
Für einzelne Stoffgruppen kann eine separate Abholung sinnvoll oder erforderlich sein. Dazu zählen beispielsweise Elektroaltgeräte, Kühlgeräte, Batterien, vertrauliche Akten und Problemstoffe. Ob Händler, kommunale Sammelstelle, Schadstoffmobil oder ein Spezialentsorger zuständig ist, hängt von Gegenstand, Menge, Herkunft und örtlichen Annahmeregeln ab.
Sensible Unterlagen sollten nicht offen im Container landen. Enthält die Wohnung Kontoauszüge, medizinische Dokumente, Verträge oder Datenträger, ist vorab eine verschlossene Sammlung und gegebenenfalls eine datenschutzgerechte Vernichtung zu organisieren.
Containerwechsel und Endreinigung
Bei großen oder schwer einzuschätzenden Mengen ist ein vereinbarter Behälterwechsel oft belastbarer als die Hoffnung, dass ein einzelner Container ausreicht. Vor der Bestellung sollte geklärt werden, wie ein voller Behälter gemeldet wird, ob kurzfristige Wechsel möglich sind und welche Stoffe in welchem Behälter landen dürfen. Verbindliche Termine und Gebühren nennt nur der örtliche Anbieter.
Räumung und Reinigung sind getrennte Leistungen. Nach dem Abtransport können Desinfektion, Schädlingsnachkontrolle, Geruchsbehandlung oder die Beseitigung von Einbauten nötig sein. Solche Arbeiten sollten nur beauftragt werden, wenn Zustand und Material der Räume bekannt sind; ein Containerdienst übernimmt sie nicht automatisch.
Stellplatz und Transportweg müssen vor der Anlieferung frei sein
Der Container benötigt einen tragfähigen, erreichbaren Stellplatz. Vor der Bestellung sind Durchfahrtshöhe, Zufahrtsbreite, Rangierfläche, Untergrund sowie der Weg von der Wohnung zum Behälter zu prüfen. Auf privaten Flächen ist die Zustimmung des Berechtigten nötig. Für eine Aufstellung auf öffentlichem Grund können kommunale Genehmigungen oder verkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich sein.
Wer den Behälter auf Straße oder Gehweg stellen möchte, sollte bei der zuständigen Kommune und beim Containerdienst klären, wer die Genehmigung beantragt und ob eine abgesicherte Stellfläche beziehungsweise eine Halteverbotsregelung erforderlich ist. Die Vorgaben unterscheiden sich örtlich. Der Behälter darf nicht eigenmächtig so aufgestellt werden, dass Rettungswege, Feuerwehrzufahrten oder Nachbarzugänge blockiert werden.
Eine belastbare Bestellung folgt dieser Reihenfolge
- Wohnung nur so weit besichtigen, wie es ohne Kontakt zu unbekannten Stoffen und ohne Bewegung instabiler Stapel möglich ist.
- Abfallarten, besondere Gefahren, ungefähres Volumen, Etage, Laufweg und Stellplatz dokumentieren.
- Problemstoffe, Elektroaltgeräte, Batterien, Kühlgeräte und sensible Dokumente als getrennte Entsorgungswege einplanen.
- Bei Schädlingsbefall, biologischer Belastung, unbekannten Chemikalien oder verdächtigen Baustoffen zuerst einen geeigneten Fachbetrieb beziehungsweise die kommunale Abfall- oder Schadstoffberatung einschalten.
- Räumungsteam, Schutzmaßnahmen, Trageweg und gegebenenfalls Schädlingsbekämpfung organisieren.
- Dem Containerdienst die tatsächliche Zusammensetzung schildern und schriftlich klären, was angenommen beziehungsweise ausgeschlossen wird.
- Stellplatz, kommunale Erlaubnis und mögliche Verkehrsabsicherung vor dem Liefertermin sichern.
- Behältergröße, zulässige Befüllung, Standzeit, Abholung und einen möglichen Containerwechsel vereinbaren.
Wenn hauptsächlich gewöhnlicher Hausrat und zulässige sperrige Gegenstände vorliegen, kann ein passender Entrümpelungscontainer ausreichen. Bei Elektrogeräten, Batterien, Chemikalien oder vertraulichen Unterlagen sind getrennte Wege vorzusehen. Bei Gesundheits-, Brand- oder Kontaminationsgefahren hat die fachliche Bewertung Vorrang vor jeder Containerbestellung.