Eine Verpackung ist für die getrennte Sammlung ausreichend geleert, wenn sich ihr Inhalt mit den üblichen Handgriffen nicht mehr sinnvoll entnehmen lässt. Flaschen sollten nicht mehr tropfen, Becher und Dosen keine leicht ausschabbaren Reste enthalten und Tuben möglichst ausgedrückt sein. Auswaschen ist im Regelfall nicht nötig. Enthält die Verpackung jedoch noch eine nennenswerte Menge Produkt oder einen gefährlichen Reststoff, müssen Inhalt und Verpackung gesondert betrachtet werden.
Schnelle Einordnung: Nur anhaftende Reste bleiben zurück: Verpackung nach Material und örtlicher Sammelregel trennen. Inhalt lässt sich noch ausgießen, ausdrücken oder ausschaben: zuerst weiter entleeren. Gefährlicher oder unbekannter Rest: nicht improvisieren, sondern kommunale Schadstoffberatung oder Fachannahme fragen.
Restentleert bedeutet nicht ausgewaschen
Für die Entsorgung ist nicht entscheidend, ob eine Verpackung optisch sauber aussieht. Maßgeblich ist, ob der Inhalt mit einer zur Verpackung passenden, normalen Entleerung entfernt wurde. Dazu gehören Ausgießen, Ausschütteln, Ausdrücken oder kurzes Ausschaben. Eine dünne Schicht, die an Wand oder Boden haftet, macht aus einer geleerten Verpackung noch keine gefüllte Verpackung.
Eine Joghurtverpackung muss beispielsweise nicht gespült werden, wenn sie ausgelöffelt ist. Eine Ketchupflasche gilt als hinreichend geleert, wenn nach dem Ausdrücken oder Abstellen auf dem Kopf kein nutzbarer Inhalt mehr herauskommt. Bei einem Farbeimer kann dagegen eine noch zusammenlaufende Menge Farbe nicht als bloße Anhaftung behandelt werden.
Aufwendiges Reinigen mit heißem Wasser oder Spülmittel verbessert die Abfalltrennung nicht automatisch. Es verbraucht Ressourcen und kann bei Farben, Lösemitteln oder anderen problematischen Produkten sogar der falsche Weg sein. Solche Stoffe gehören weder in den Ausguss noch in die Toilette.
Die passende Leerungsprobe hängt von der Verpackung ab
Der erforderliche Handgriff richtet sich nach Form und Inhalt. Eine starre Gramm- oder Millilitergrenze lässt sich daraus nicht ableiten. Mit diesen Beobachtungen lässt sich der Zustand im Haushalt sinnvoll beurteilen:
- Flaschen und Kanister: Beim Umdrehen läuft oder tropft nach kurzer Zeit nichts mehr heraus. Ein Behälter muss dafür nicht lange offen stehen.
- Becher, Schalen und Dosen: Der Inhalt wurde ausgelöffelt oder mit einem geeigneten Küchenwerkzeug ausgeschabt. Verfärbungen und dünne Anhaftungen dürfen zurückbleiben.
- Tuben und flexible Beutel: Der Inhalt wurde zur Öffnung gestrichen und soweit ausgedrückt, wie es ohne Aufschneiden möglich ist.
- Schachteln und Tüten mit trockenem Inhalt: Lose Krümel oder Pulver wurden ausgeschüttet. Fest haftender Staub ist gewöhnlich kein eigener Restinhalt.
- Eimer und Gebinde mit pastösem Inhalt: Leicht entnehmbare Mengen wurden entfernt. Ob anhaftende Reste in die Verpackungssammlung dürfen, hängt zusätzlich von der Art des Produkts und den örtlichen Annahmeregeln ab.
Verpackungen müssen für diese Prüfung nicht zerschnitten oder zerlegt werden. Bei scharfkantigen, unter Druck stehenden oder chemisch belasteten Behältern wäre eine solche Behandlung mit zusätzlichen Risiken verbunden.
Restinhalt und Verpackung brauchen mitunter verschiedene Wege
Bleibt noch verwertbarer oder entsorgungspflichtiger Inhalt übrig, wird nicht das gesamte Gebinde automatisch zu Verpackungsabfall. Zuerst ist zu klären, wohin das Produkt selbst gehört. Erst nach einer sicheren Entleerung lässt sich die Hülle nach Material und kommunaler Regel zuordnen.
- Unproblematischer Inhalt: Lebensmittelreste können abhängig von ihrer Art und den örtlichen Vorgaben über Bio- oder Restabfall entsorgt werden. Flüssige Speisereste gehören nicht pauschal in den Ausguss.
- Problematischer Inhalt: Flüssige Farben, Lacke, Lösemittel, Pflanzenschutzmittel und vergleichbare Stoffe sind ein Fall für die örtliche Problemstoffsammlung oder eine dafür vorgesehene Annahmestelle. Das Gebinde nicht eigenmächtig ausspülen.
- Unbekannter Inhalt: Fehlen Kennzeichnung und sichere Identifikation, bleibt der Behälter geschlossen. Die Kommune, das Schadstoffmobil oder der Wertstoffhof kann anhand von Behälterart, Zustand und vermutetem Inhalt den Annahmeweg nennen.
Spraydosen und Druckbehälter sind ein Sonderfall
Bei Spraydosen reicht der Blick in die Verpackung nicht aus. Eine Dose kann leer wirken und trotzdem unter Druck stehen. Sie sollte nur bestimmungsgemäß benutzt werden; Anstechen, Aufschneiden, Zerdrücken oder Erhitzen ist keine geeignete Leerungsmethode.
Kommt beim normalen Betätigen weder Produkt noch Treibmittel heraus, kann die Dose als leer gelten. Welcher Sammelweg dann vorgesehen ist, richtet sich nach dem Inhalt und dem örtlichen Entsorgungssystem. Gibt die Dose noch Inhalt ab, ist beschädigt, stark verrostet oder nicht eindeutig identifizierbar, sollte die kommunale Abfallberatung beziehungsweise Problemstoffannahme den Übergabeweg festlegen.
Nach dem Entleeren richtig nach Material trennen
Der Leerungsgrad beantwortet noch nicht, in welchen Behälter die Verpackung gehört. Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterial werden vielerorts über Gelben Sack oder Gelbe Tonne gesammelt. Regional können Wertstofftonnen oder abweichende Annahmeregeln gelten. Verpackungen aus Papier und Glas folgen den dafür vorgesehenen Sammlungen, sofern sie nicht durch problematische Inhaltsreste verunreinigt sind.
Leicht trennbare Bestandteile sollten einzeln in die passende Sammlung gegeben werden: etwa Papierbanderole, Kunststoffbecher und Aluminiumdeckel. Bestandteile müssen nicht mit Werkzeug oder Gewalt voneinander gelöst werden. Stark verbundene Materialschichten bleiben zusammen und werden nach der vorherrschenden Verpackungsart beziehungsweise den kommunalen Sortierhinweisen eingeordnet.
Bei Unsicherheit sind im Abfall-ABC der Kommune die Einträge für das Produkt und für die Verpackungsart getrennt zu prüfen. Besonders wichtig ist diese Trennung bei Chemikalien, Farben, Ölen und Druckbehältern, weil eine äußerlich ähnliche Verpackung je nach Restinhalt einen anderen Annahmeweg haben kann.
Eine klare Entscheidung für den Entsorgungsweg
Lässt sich noch Produkt ausgießen, ausdrücken, ausschütteln oder leicht ausschaben, wird die Verpackung weiter entleert und der Inhalt passend entsorgt. Bleiben nur dünne Anhaftungen, Verfärbungen oder einzelne Krümel zurück, ist eine zusätzliche Reinigung meist nicht erforderlich; die Verpackung kann nach Material und örtlicher Sammelregel sortiert werden. Bei gefährlichen, unbekannten oder unter Druck stehenden Resten bleibt das Gebinde unverändert und geht nach Rücksprache zur kommunalen Problemstoff- oder Fachannahme.