Kurz erklärt
Eine manuelle Zahnbürste ist ein Gebrauchsgegenstand aus Kunststoff und keine Verpackung. Ohne örtliche Wertstofftonne wird sie typischerweise über den Restabfall entsorgt. Bei einer Handzahnbürste ist deshalb zuerst die Funktion des Gegenstands wichtig und erst danach das Material. Typisch sind Kunststoffgriff, Nylon- oder andere Kunststoffborsten, teilweise Gummieinsätze. Elektrische Zahnbürsten sind Elektroaltgeräte.
Für die praktische Entscheidungshilfe sind zwei Punkte besonders hilfreich: Manuelle Zahnbürsten sind keine Verpackungen. Der Kunststoffanteil macht die Zahnbürste nicht zur Leichtverpackung. Elektrische Zahnbürsten folgen dagegen vollständig dem Elektroaltgeräteweg. Diese Kombination erklärt, warum optisch ähnliche Produkte einen anderen Entsorgungsweg haben können.